Whistleblowing [Hinweisgeber] | AWO Wildau GmbH
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Was ist "Whistleblowing"

Whistleblowing bezieht sich auf den Akt, Informationen über illegales, unethisches oder fragwürdiges Verhalten öffentlich zu machen bzw. zu melden.

Ein Whistleblower oder eine Whistleblowerin ist eine Person, die internes Wissen über Missstände, Betrug, Korruption, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder andere illegale oder unethische Aktivitäten besitzt und diese Informationen an die Öffentlichkeit bringt.

Whistleblowing kann in verschiedenen Bereichen auftreten, darunter Regierungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere Institutionen. 

Die Informationen, die ein Whistleblower preisgibt, können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Dokumente, interne Memos, E-Mails, Aufnahmen oder persönliche Aussagen.

Whistleblowing kann sowohl Vorteile als auch Risiken für den Whistleblower mit sich bringen.

Zu den Vorteilen gehört, dass durch das Aufdecken von Missständen in einer Organisation Korrekturen vorgenommen werden können und das Bewusstsein für illegale oder unethische Praktiken geschärft wird. Whistleblower spielen oft eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Skandalen und dem Schutz der Öffentlichkeit.

Auf der anderen Seite kann das Whistleblowing für den Whistleblower auch negative Konsequenzen haben. Dies umfasst mögliche berufliche Nachteile, Rufschädigung, persönliche Angriffe, rechtliche Verfolgung oder sogar Gefährdung der persönlichen Sicherheit. 

Um den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten, haben einige Länder Gesetze und Regelungen eingeführt, die den Whistleblowern bestimmte Rechte und Schutz bieten. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

In den letzten Jahren hat das Whistleblowing aufgrund prominenter Fälle wie Edward Snowden, Chelsea Manning und anderen verstärkte Aufmerksamkeit erhalten. Es hat zu Diskussionen über die ethischen Aspekte des Whistleblowings, die Rolle der Pressefreiheit, den Schutz von Whistleblowern und die Notwendigkeit von Transparenz in verschiedenen Bereichen geführt.

Hinweisgeberstelle der AWO Wildau GmbH

Manche Missstände werden den Verantwortlichen nie mitgeteilt, vielleicht, weil der Eindruck entstanden ist, dass Vorgesetzte sie mittragen. Hierfür wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschaffen. Falls Sie also Informationen über einen Rechtsverstoß bei der AWO Wildau GmbH haben, den Sie nicht unserem Beschwerdeweg anvertrauen möchten, können Sie über folgende Verlinkung (oder auch ohne Nutzung unsere Homepage, unmittelbar aus dem Internet) unsere Hinweisgeberstelle erreichen.

Hinweisgeberstelle AWO | Wildau https://awowildau.integrityline.app/

Sie ist, neben weiteren Tatbeständen nach §§ 2, 3 HinSchG, vor allem für die mögliche Verletzung von Strafnormen oder von bußgeldbewehrten Vorschriften zuständig, die dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Klientinnen und Klienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Beschäftigten und deren Vertretungsorganen dienen. Einfache Beschwerden, etwa über die Qualität unserer Leistungen oder als unfreundlich empfundene Mitarbeitende bitten wir dagegen weiterhin in derjenigen Einrichtung anzubringen, mit der Sie nicht zufrieden sind.

Unsere Hinweisgeberstelle ist nach dem Gesetz vor allem für Personen gedacht, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld dieser Tätigkeit Informationen über solche möglichen Verstöße bei der AWO Wildau erlangt haben. Sie geht aber auch den Hinweisen Außenstehender auf solche Verstöße nach.

Als Hinweisgeber sind Sie gesetzlich geschützt vor Repressalien wegen der Übermittlung wahrheitsgemäßer Informationen über einen Verstoß; hierzu zählen auch konkrete Verdachtsmomente. Wir haben deshalb die Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei ECOVIS in Berlin als externen Dienstleister mit dem Betrieb der Meldestelle beauftragt, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und Ihnen die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Angaben auch uns gegenüber gewährleistet. Alle Hinweise werden dort unabhängig fachlich geprüft, ausgewertet, und stichhaltige Hinweise weitest möglich aufgeklärt. Über den Stand des Verfahrens können Sie sich dort informieren.

Wir dagegen bearbeiten Ihre Hinweise nicht und werden vor Abschluss dieser Prüfungen auch nur bei Gefahr im Verzug überhaupt über den Eingang von Hinweisen informiert. So stellen wir einerseits sicher, dass Hinweisen unbeeinflusst nachgegangen werden kann, andererseits aber die gesetzliche Unschuldsvermutung auch denjenigen Personen gegenüber gewahrt bleibt, die von Ihren Hinweisen betroffen sein können.